Urteil: Mitschuld bei Nutzung der Busspur

26. Feb. 2014
Stößt ein Autofahrer beim Linksabbiegen mit einem Auto zusammen, das auf der entgegenkommenden Busspur fährt, haftet der Linksabbieger nur für 40 Prozent des entstandenen Schadens. Den größeren Anteil trägt der Fahrer, der die Busspur nutzte. Auf dies Urteil des Amtsgerichts Aachen (AZ: 101 C 259/11) weist die Deutsche Anwaltshotline hin. Im vorliegenden Fall wollte ein Autofahrer nach links in eine Tankstelleneinfahrt abbiegen. Aus der Gegenrichtung fuhr ein anderes Fahrzeug auf der Busspur und wollte ebenfalls auf das Tankstellengelände. Die Autos stießen zusammen. Keiner wollte Schuld am Unfall haben. Der Fahrer auf der Busspur ging vor Gericht. Seiner Meinung nach habe der Linksabbieger ihm die Vorfahrt genommen. Die Busspur habe er genutzt, um längere Wartezeiten im Stau zu vermeiden, da er sowieso abbiegen wollte.

Das Gericht entschied, dass beide Seiten Schuld am Unfall haben. Der Linksabbieger hätte den Unfall laut Richter vermeiden können, wenn er sorgfältig auf den Gegenverkehr geachtet hätte. Trotzdem habe der Kläger 60 Prozent des Schadens zu übernehmen. Für das Gericht wog schwerer, die Busspur benutzt zu haben, als die Missachtung der Vorfahrt.