Urteil: Nicht stark abbremsen wegen einer Taube
Fahrer dürfen nicht scharf abbremsen, um eine Taube zu schützen. Wer dabei eine Vollbremsung hinlegt, begeht einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Auf dies Urteil des Oberlandesgerichts Köln (AZ: 11 U 63/93) weist das Internetportal konstenlose-urteile.de hin.
Im vorliegenden Fall ging es darum, ob ein Fahrer stark abbremsen darf oder nicht. Das Gericht entschied, dass wegen einer durch den Straßenverkehr gefährdeten Taube kein zwingender Grund zu einer Vollbremsung im Sinne von Paragraf 4, Absatz 1, Satz 2 der Straßenverkehrsverordnung bestehe. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass der Abstand vor einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch dann hinter ihm angehalten werden kann, wenn dieser plötzlich scharf abbremst.