Urteil: Schadenersatz nach Überfahren einer Bodenschwelle
Fährt man zu schnell über eine Bodenschwelle und verursacht einen Schaden, ist man nicht versichert. Fährt man allerdings mit normaler Geschwindigkeit über eine Schwelle, die nicht erkennbar war, handelt es sich um einen versicherten Unfall. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor, auf das der Deutsche Anwaltvereins hinweist.
Im vorliegenden Fall fuhr ein Fahrer mit einem Wohnmobil mit Tempo 50 über eine Bodenschwelle. Dabei entstand ein Schaden von rund 12.000 Euro an der Bodengruppe des Wohnmobils. Der Fahrer habe wegen schlechter Sicht die Schwelle nicht erkannt und plädierte auf einen Unfall.
Die Versicherung war allerdings der Meinung, es liege ein Betriebsschaden vor, der nicht versichert sei.
Der Fahrer klagte und bekam Recht. Nach Ansicht des Gerichts lag ein Unfall des Fahrzeugs vor, und dieser sei versichert. Entscheidend sei, dass die Schwelle für den Fahrer nicht erkennbar gewesen sei. Das Gericht hielt die Darstellung des Fahrers für glaubhaft.