Urteil: Schleicher auf der Autobahn haften

13. Juni 2014
Das Amtsgericht Moers gab einem über die Autobahn schleichenden Autofahrer die alleinige Schuld, nachdem ihm ein Lkw ins Heck fuhr (AZ: 562 C 203/13). Der Pkw-Lenker war bei ruhiger Verkehrslage mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 Stundenkilometer erst auf dem Seitenstreifen unterwegs und beging so gleich zwei Verkehrsverstöße: unzulässiges Fahren auf dem Seitenstreifen als auch die reduzierte Geschwindigkeit auf der Autobahn. Zwar konnte der Kollisionshergang vor Gericht nicht mehr zweifelsfrei aufgeklärt werden. Doch das Herumschleichen auf der Autobahn sei grob verkehrswidrig, meinten die Richter. Der Autofahrer trägt daher die alleinige Haftung für seinen Schaden.