Urteil: Schmerzensgeld bei Erektionsstörung nach Unfall

16. März 2015
Leidet ein Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall an einer dauerhaften Erektionsstörung, so kann der Betroffene mit einem Schmerzensgeld von 25.000 Euro rechnen. So hat das Oberlandesgericht Naumburg (AZ: 2 U 100/13) entschieden. Der Fall liegt einem Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Motorradfahrer verunfallte, weil ein Pkw-Fahrer die Vorfahrt missachtete.
Der Motorradfahrer zog sich bei dem Unfall zahlreiche Verletzungen des Unterleibs zu. Darunter auch ein Hämatom an der Peniswurzel, wodurch er nach der Genesung nicht nur unter Erektionsschmerzen, sondern auch an einer dauerhaften Erektionsstörung litt. Nach dem ersten Urteil des Landgerichts Halle über ein Schmerzensgeld von insgesamt 17.500 Euro ging der geschädigte Motorradfahrer in Berufung - und bekam bei einer Nachverhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg Recht. Das hielt eine Schmerzensgeldhöhe von insgesamt 25.000 Euro für angemessen.
Das Oberlandesgericht setzte den Betrag zunächst auf Grund der verminderten Erwerbstätigkeit des Unfallopfers von zehn Prozent fest. Aufgrund der schmerzhaften Verletzungen und des zweitägigen Krankenhausaufenthalts bewerteten die Richter den Grad des Verschuldens durch den Pkw-Fahrer als mittlere Fahrlässigkeit. Zudem führe die dauerhafte Erektionsstörung nach Ansicht der Richter zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Sexuallebens, was sich zudem nachhaltig auf die Beziehung und das Selbstwertgefühl des Motorradfahrers auswirke. Somit habe die Gefahr von Stimmungsschwankungen und Depressionen bestanden. Die Erektionsstörung ließe sich zwar durch Medikamente zeitweilig beheben. In dem vorliegenden Fall sei dies jedoch mit Nebenwirkungen verbunden gewesen.