Urteil: Vorsicht beim Ausparken in der Tiefgarage

06. Sept. 2013
Tiefgaragen sind oft unübersichtlich, gerade beim Ausparken. Wer rückwärts aus seinem Parkplatz fährt, muss besondere Rücksicht auf andere Fahrzeuge nehmen. Wer unvorsichtig ausparkt und dabei einen Unfall verursacht, muss für den Schaden haften. Das hat das Amtsgericht München entschieden (AZ: 343 C 26971/12).
Laut Deutscher Anwaltverein (DAV) parkte ein Autofahrer direkt neben der Einfahrt in einer Tiefgarage. Als er aus dem Parkplatz ausfuhr, rammte er einen Wagen, der gerade in die Tiefgarage einfuhr. Dafür forderte der ausparkende Fahrer 1.800 Euro Schadensersatz. Das Gericht entschied laut DAV gegen ihn. Der Ausparkende habe sich demnach beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Es sei nicht angemessen, in einer Tiefgarage die üblichen Vorfahrtsregeln völlig außer Kraft zu setzen.