Urteil bei widersprüchlichen Zeugenaussagen

14. Feb. 2017
Sind bei einem Unfall die Aussagen der Zeugen widersprüchlich, kann ein Kläger ohne gute Beweise den Prozess gewinnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg (AZ: 33 S 24/16) weist die Rechtsschutzversicherung D.A.S. hin.
Im vorliegenden Fall hatte ein Motorradfahrer sein Motorrad während eines Fußballspiels auf einem Parkplatz abgestellt. Das Motorrad kippte um und hatte folglich Schäden. Es gab zwei Möglichkeiten, warum das Motorrad umfiel. Entweder eine Autofahrerin, die dahinter parkte, stieß beim Ausparken das Motorrad um oder es fiel wegen eines Windstoßes um, weil es auf unebenem Grund stand.
Der Motorradfahrer klagte auf Schadenersatz bei der Autofahrerin. Sie stritt dies ab. Ein Sachverständiger konnte nichts Eindeutiges feststellen. Die eingeholten Zeugenaussagen des Sohnes und eines Freundes des Klägers sagten aus, dass das Motorrad auf festem Grund stand. Eine andere Zeugin wollte gesehen haben, wie das Motorrad umfiel. Das Gericht wies die Klage des Motorradfahrers mangels eindeutiger Beweise, dass die Beklagte das Motorrad umstieß, ab.
In nächster Instanz entschied das Gericht zugunsten des Klägers. Das Gericht beurteilte die Aussagen des Sohnes und Freundes als parteiisch, wies aber gleichzeitig auf die Erfahrung des Motorradfahrers hin, der sein Fahrzeug sicher nicht neben den Asphalt auf weichem Untergrund abstellte. Zudem habe die Zeugin der Beklagtenseite den zeitlichen Ablauf sowie Farbe und Standort der Maschine nicht stimmig erklären können. Außerdem habe die Autofahrerin eine SMS versendet, deren Inhalt auf einen Unfall hindeutete. Das Gericht gab dem Kläger trotzt schlechter Beweislage Recht. Die Darstellung der Gegenseite hätte „allzu viele unwahrscheinliche Zufälle erfordert“.