Verbände klagen erneut gegen Lkw-Kartell

24. Jan. 2018
Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und seine Prozesspartner setzen zu einer zweiten Klage gegen das Lkw-Kartell an. Im Fokus sind aufgrund möglicher Verjährungsfristen Lkw ab sechs Tonnen, die ab dem Jahr 2003 von einem der Kartellanten gekauft worden waren.
Erst im Dezember hatte die Verbandsinitiative aus BGL, dem Düsseldorfer Rechtsdienstleister Financialright und der Anwaltskanzlei Hausfeld Rechtsanwälte ihre erste Klage beim Landgericht 1 München eingereicht. Im Rahmen eines Abtretungsmodells hatten zuvor insgesamt 4.000 Unternehmen ihre Schadenersatzansprüche für insgesamt 115.000 Fahrzeuge an Financialright abgetreten. Der bündelt die Forderungen und bringt sie - unterstützt durch einen Prozessfinanzierer - vor Gericht.
Da für rund 30.000 Fahrzeuge noch Rückfragen zu klären waren, startete die erste Klage mit rund 85.000. „Die größte Klage dieser Art in Europa“, sagt Dr. Alex Petrasincu von der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte, die die Vertretung vor Gericht übernimmt.
Weitere Ansprüche für 80.000 Lkw erwartet
Weil der Zuspruch der Unternehmen so groß ist, wollen der BGL und seine Partner noch dieses Jahr eine zweite Klage auf den Weg bringen, wie sie heute in Frankfurt verkündeten. Laut Dr. Guido Belger, Leiter der Rechtsabteilung des BGL, erwarte die Verbandsinitiative dafür erneut eine Größenordnung ab 80.000 Lkw. Dazu gehören die 30.000 bereits registrierten Lkw, ebenso wie bereits jetzt neu registrierte Fahrzeuge. Zudem werden laut Belger erfolgreich Drittverbände angeschrieben, etwa das Bäckerhandwerk oder die Raiffeisenbranche.
AMÖ, BWVL und DSLV beteiligen sich an der BGL-Klage
Eine erkleckliche Anzahl soll auch von den Schwesterverbänden des BGL kommen, die sich ebenfalls an der zweiten Klage beteiligen: AMÖ, BWVL und DSLV. „Es ist eine Besonderheit, dass alle Verbände des Verkehrsgewerbes denselben Klageweg anstreben“, betont Geschäftsführer Prof. Dirk Engelhardt. Wie für die BGL-Mitglieder gilt für die Mitgliedsunternehmen von DSLV, BWVL und AMÖ bei einem Erfolg vor Gericht eine Erfolgsprovision in Höhe von 28 Prozent auf den durchgesetzten Mehrwert, die an Financialright gezahlt werden muss. Verbandsfremde Unternehmen müssen 33 Prozent zahlen. Gemeinsam mit diesen Verbänden will der BGL dieses Jahr auch für die zweite Klage wieder eine Reihe regionaler Informationsveranstaltungen abhalten.
Unternehmen, die ihre Schadenersatzforderungen über die Verbandsinitiative einklagen wollen, können sich bis Ende Mai auf der Webseite der Initiative registrieren, die erforderlichen Unterlagen müssen bis Ende Juni vorgelegt werden.