Jubilee Signet

Verbände kritisieren Verzögerung von Red III

23. Juli 2025 Newsletter / Transport & Verkehr
Mehrere Verbände fordern die zügige Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III im Verkehrssektor.
Das breite Bündnis aus 19 Verbänden und Verbraucherorganisationen geht davon aus, dass sich eine Verzögerung auf die Planungssicherheit 2026 für eine Verbesserung des Angebots klimafreundlicher Kraftstoffe und für Investitionen in Klimaneutralität auswirkt.
Bundeskabinett verzögert Verabschiedung von RED III
Ein Kabinettsbeschluss des vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) habe am 19.06.25 vorgelegten Entwurfs zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sei erst für Oktober 2025 geplant. Die erste Lesung im Bundestag sei damit nicht vor dem 18. Dezember möglich – buchstäblich in letzter Minute vor der Winterpause. Damit werde eine Verabschiedung des nun vorliegenden Entwurfs vor dem geplanten Inkrafttreten zum 01. Januar 2026 unmöglich, heißt es seitens der Verbände.
Zeitplan verkennt die Dringlichkeit im Verkehrssektor
„Wer Klimaschutz im Verkehr ernst nimmt, darf mit der RED III nicht bis Weihnachten warten“, so ein Sprecher der Verbände. Schon heute stocke der Markthochlauf klimafreundlicher Antriebstechnologien. Deshalb müssten Kabinettstermin und Beginn des parlamentarischen Verfahrens vorgezogen werden. Der Zeitplan verkenne die Dringlichkeit im Verkehrssektor. Folge: Zentrale Maßnahmen zur THG-Minderung würden im schlimmsten Fall 2027 in Kraft treten – oder rückwirkend, mit entsprechenden Risiken für Planung und Investitionen. Das alles erfordere zwingend eine Verabschiedung noch 2025. Der aktuelle Zeitplan stehe zudem im klaren Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine „zeitnahe Umsetzung“ der RED III vorsehe.
Verbände: Quotenhöhe ist unzureichend für 2045-Ziel
Das Bündnis aus 19 Verbänden und Verbraucherorganisationen hatte sich bereits im Vorjahr für eine Treibhausgasminderungsquote von 40 Prozent bis 2030 ausgesprochen. Auch unter Berücksichtigung geplanter Änderungen, wie dem Wegfall der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe, bleibt der Entwurf mit 25 Prozent deutlich hinter dem Notwendigen zurück. Die THG-Quote sei das zentrale marktwirtschaftliche Instrument zur Dekarbonisierung des Verkehrs. Sie ermöglicht eine haushaltneutrale Finanzierung erneuerbarer Energieträger und Infrastruktur. Um ihr Potenzial zu entfalten, brauche es ambitionierte Zielpfade, heißt es seitens des Bündnisses. Die gemäß Referentenentwurf geplanten Quotenhöhen von 25 Prozent bis 2030 und 53 Prozent bis 2040 würden aber für das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nicht ausreichen. Von 53 auf 100 Prozent in nur 5 Jahren impliziere keinen realistischen Hochlauf.
Das fordern die Verbände – darunter BPEX und BWVL
• Vorziehung des Gesetzgebungsverfahrens
• Verabschiedung des novellierten BImSchG noch 2025
• Verlässliche THG-Quotenpfade ab 2026 – kompatibel mit dem Ziel der Klimaneutralität 2045.
Die unterzeichnenden Verbände und Initiativen
• Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)
• BDBe Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft
• Biogasrat+ dezentrale energien
• Bundesverband Beratung neue Mobilität
• Bundesverband eMobilität
• Bundesverband freier Tankstellen
• Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX)
• Bundesverband THG Quote
• BWVL Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader
• Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV)
• eFuel Alliance
• Fachverband Biogas
• Initiative Klimabetrug Stoppen
• UNITI Bundesverband EnergieMittelstand
• Verband der Automobilindustrie (VDA)
• Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie
• VDIK - Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK)
• Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe