Verfassungsgericht kippt Erbschaftsteuergesetz

17. Dez. 2014
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können aufatmen: Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) als verfassungswidrig erklärt, lässt den KMU aber eine Hintertür offen. Es liege im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, „kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen.“ Für größere Unternehmen müsse für eine Privilegierung betrieblichen Vermögens künftig eine Bedürfnisprüfung vorliegen. Mit dem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber aufgetragen, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu schaffen – bis dahin sind die bestehenden Vorschriften weiter anwendbar.