Verkehrsgerichtstag Goslar: Empfehlungen zum Straßengüterverkehr
09. März 2026NewsletterAuch auf dem 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben Expertinnen und Experten wieder über aktuelle Themen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit beraten. Die daraus resultierenden Beschlüsse entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung, richten sich aber als Handlungsempfehlungen an Gesetzgeber, Verwaltung und weitere Akteure.
Mehrere Arbeitskreise befassten sich mit Themen, die den gewerblichen Straßengüterverkehr betreffen, etwa bei grenzüberschreitenden Verkehren, bei der Verkehrssicherheit sowie beim Umgang mit Verkehrsverstößen und Unfällen.
EU-Sanktionen grenzüberschreitend vollstrecken
Ein Schwerpunkt der Beratungen lag auf der Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen innerhalb der Europäischen Union. Der zuständige Arbeitskreis verweist darauf, dass der europäische Gesetzgeber mit der Änderung der Cross-Border-Enforcement-Richtlinie neben dem bestehenden Rahmenbeschluss zu Geldsanktionen ein weiteres Instrument geschaffen hat. Die Cross-Border-Enforcement-Richtlinie und der EU-Rahmenbeschluss zu Geldsanktionen erfassen jeweils verkehrssicherheitsrelevante Verstöße.
EU-Verstöße und Sanktionen vollstrecken
Der Arbeitskreis empfiehlt, im Interesse einer bundesweit einheitlichen Praxis weiterhin das Bundesamt für Justiz als zentrale Vollstreckungsbehörde vorzusehen. Für Speditionen mit grenzüberschreitend eingesetzten Fahrern ist dies insofern relevant, als Verkehrsverstöße im Ausland über die vorgesehenen EU-Verfahren und in Deutschland über das Bundesamt für Justiz als zentrale Vollstreckungsbehörde verfolgt werden sollen. Zugleich fordert der Arbeitskreis, klar zu regeln, ob die Cross-Border-Enforcement-Richtlinie oder der EU-Rahmenbeschluss zu Geldsanktionen in einem konkreten Fall anzuwenden ist, um Überschneidungen bei Vollstreckungshilfeersuchen zu vermeiden.
Ablenkung im Straßenverkehr stärker sanktionieren
Bei eingehenden Ersuchen sei zudem sicherzustellen, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Schuldprinzip, gewahrt bleiben. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Verkehrssicherheit. Der Arbeitskreis zum Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer stuft Ablenkung im Straßenverkehr weiterhin als unterschätztes Risiko ein. Nach Auffassung der Experten bildet die amtliche Unfallstatistik das tatsächliche Unfallgeschehen nur unzureichend ab, da Ablenkung häufig nicht eindeutig nachweisbar sei. Empfohlen wird daher, Forschung zur Aufhellung dieses Dunkelfelds zu initiieren, ausdrücklich auch für den gewerblichen Kraftfahrzeugverkehr. Für Unternehmen, die Fahrer einsetzen, rückt damit die organisatorische Frage in den Fokus, wie Ablenkung im Fahralltag vermieden werden kann.
Mehr Kontrollen gegen Ablenkung am Steuer
Zur Reduzierung von Ablenkung spricht sich der Arbeitskreis für eine verstärkte Sensibilisierung sowie für eine flächendeckende Kontrolldichte aus. Genannt werden dabei auch innovative und automatisierte Überwachungssysteme, für die eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden soll. Diese Einschätzung teilt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Dessen Präsident Manfred Wirsch betont anlässlich des Verkehrsgerichtstags die Bedeutung konsequenter Prävention und Kontrolle. „Der Blick gehört auf die Straße, nicht aufs Handy“, sagt Wirsch mit Blick auf die zunehmende Ablenkung durch mobile Endgeräte. Der Arbeitskreis empfiehlt ergänzend eine Verschärfung der Sanktionen.
Unfallstatistik und MAIS-Verletzungen erfassen
Für Kraftfahrzeugführende – und damit auch für Lkw-Fahrer – sollen künftig zwei Punkte im Fahreignungsregister vorgesehen werden, zudem höhere Bußgelder bei Verstößen, bei Gefährdung und bei Schädigung. Auch für Radfahrende wird erstmals die Einführung eines Punktes empfohlen. Für Speditionen bedeutet dies, dass Verstöße gegen das Handyverbot stärker sanktioniert werden könnten und das Thema Ablenkung nicht nur eine individuelle, sondern auch eine organisatorische Fragestellung bleibt. Ein weiterer Arbeitskreis befasst sich mit der Qualität und Aussagekraft von Unfalldaten. Empfohlen wird, potenziell lebensbedrohliche Verletzungen künftig nach dem internationalen Standard der „Maximum Abbreviated Injury Scale“ (MAIS) systematisch in der amtlichen Verkehrsunfallstatistik zu erfassen.