Verkehrsgerichtstag: Unfälle, Dieselfahrverbot und Alkolocks

21. Jan. 2019
Diese Woche findet der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Auf dem Programm stehen auch der Umgang mit Alkolocks sowie die Ursachen für Lkw- und Busunfälle und die Dieselfahrverbote.
Experten aus den Bereichen Verkehr, Recht, Sicherheit sowie Vertreter von Behörden und Vertreter anderer Organisationen diskutieren jedes Jahr in Goslar aktuelle Fragen der Verkehrsgerichtsbarkeit - und oftmals nimmt die Politik diese Empfehlungen auf.
Für die Branche sind auf dem 57. Deutschen Verkehrsgerichtstag vor allem die Arbeitskreise fünf und sechs interessant: In ersterem diskutieren die Experten das Thema Alkolock, in letzterem Arbeitskreis stehen Lkw- und Busunfälle als Diskussionspunkt auf der Tagesordnung. Gleichfalls brisant ist das Thema des Arbeitskreises sieben, der die Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts behandelt.
Notbrems- und Abbiegeassistenten ausreichend?
Der Arbeitskreis zu den Lkw- und Busunfällen stellt sich die Frage, ob Notbrems- und Abbiegeassistenten ausreichen und was die Ursachen für die Unfälle sein können – etwa überforderte Fahrer oder eine mangelhafte Infrastruktur. Es soll auch diskutiert werden, welche Gegenmaßnahmen im Bereich Fahrzeugtechnik, Straßeninfrastruktur und Mensch zur Verfügung stehen. Geleitet wird der Arbeitskreis von Kirsten Lühmann, MdB, die Referenten sind Dr. Guido Belger, Leiter der Rechtsabteilung des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Thomas Fuhrmann aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie Dr.-Ing. Manfred Schuckert, Senior Manager EA/R und Leiter Emission und Sicherheit bei Daimler.
Alkolocks ist ebenfalls ein für die Branche wichtiges Thema und diese Alkohol-Interlock-Systeme sind laut dem VGT auch Bestandteil des Koalitionsvertrages. Aufgabe des entsprechenden Arbeitskreises ist der Austausch internationaler Erfahrungen sowie die Vorstellung gesetzgeberischer Möglichkeiten.
Automatisiertes Fahren - wer ist verantwortlich?
Strafrechtliche Fragen zum Thema automatisiertes Fahren stehen ebenfalls auf dem Programm in Goslar. Dabei soll es etwa um die Fragen gehen, ob der Hersteller etwa für Ermittlungsbehörden in der Zukunft strafrechtlich Verantwortlicher ist, wenn automatisierte Fahrzeuge einen Unfall bauen. Aus soll der Umfang der Sorgfaltspflichten sowie die Frage Datenschutz versus Aufklärungspflicht diskutiert werden.
Weitere Themen sind die Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, eine mögliche Überarbeitung der 2014 erfolgten Punktereform, Ansprüche nach einem Verkehrsunfall mit einem geleasten oder finanzierten Fahrzeug, Abfindung von Personenschäden und vergleichbare Regelungen.