Verkehrsgerichtstag in Goslar: Experten diskutieren über Fahreignung und MPU

31. Jan. 2014
Grenzüberschreitende Vollstreckung, Fahreignung und MPU, Besitzverhältnisse in puncto Fahrzeugdaten – das sind nur drei Themen, die auf dem 52. Verkehrsgerichtstag in Goslar auf der Tagesordnung stehen.
In seiner Eröffnungsansprache ging Kay Nehm, Präsident des Verkehrsgerichtstags und Generalbundesanwalt a. D., auf die Pläne der neuen Bundesregierung zum Verkehrsrecht ein. Nehm kritisierte etwa, dass die Gegner der Pkw-Maut „vom Verursacherprinzip so gar nichts wissen wollen“. Überladene Lkw würden laut Nehm ein Vielfaches an Schäden auf vorgeschädigten Fahrbahnen verursachen, als Hauptverursacher wären sie aber „von effektiver Kontrolle und Ahndung freigestellt“.
Auch die Ankündigung, dass bei Verkehrsstrafen die Betroffenen künftig ein Wahlrecht zwischen Atemalkoholmessung und Blutentnahme eingeräumt werden soll, erwähnte er kritisch. Er wie auch die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz sprachen sich in ihren Ansprachen auch gegen die Pläne der Großen Koalition aus, ein Fahrverbot als Hauptstrafe auch bei Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr einzuführen. „Das wirft vor allem im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verbürgten Gleichheitsgrundsatz Fragen auf“, sagte Niewisch-Lennartz. Zudem würden sich die Strafverfahren deutlich verlängern. „Ich stehe dem Fahrverbot daher ablehnend gegenüber“, sagte die Justizministerin. Rund 1.800 Teilnehmer diskutieren in acht Arbeitskreisen noch bis Freitag beim Verkehrsgerichtstag über weitere aktuelle Themen des Verkehrsrechts.