Verkehrsgewerbe Thüringen gegen gesetzlichen Mindestlohn

25. Nov. 2013
Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) warnt die verhandelnden Koalitionsparteien davor, sich auf einen gesetzlichen Mindestlohn zu einigen. Es sei eine Illusion zu glauben, dass ein gesetzlicher Mindestlohn, der über das derzeitige Lohnniveau hinausgeht, zumindest für das Thüringer Verkehrsgewerbe den Bundeshaushalt nicht belastet. Höhere Löhne könnten Unternehmen derzeit nicht bezahlen. Die gegebenen Wertschöpfungsmöglichkeiten hätten sich seit Jahren nicht verbessert. Nach Meinung des LTV könne ein Unternehmen nur den Lohn zahlen, der über Beförderungsentgelte minus Betriebskosten wie etwa Kraftstoffkosten möglich ist. Die Rahmenbedingungen im Verkehrsgewerbe haben sich nach Ansicht des LTV nicht verbessert. Neben der Mautdiskussion zu Lasten der Lkw kommen neue Belastungen wie unangemessene Be- und Entladezeiten hinzu. Außerdem stehe seit zehn Jahren die erfolglos angemahnte Harmonisierung der fiskalischen und sonstigen Belastungen des Gewerbes im Rahmen der Europäischen Union aus. Auch ein jährlich festgelegter Mindestlohn könne die finanzielle Situation eines Unternehmens nicht verbessern. Auf Kredit könne kein Unternehmen bauen, wenn der Mindestlohn an der Finanzkraft zehre. Die Folge könnte Abbau von Personal sein, betont der LTV. Unternehmen würden ihrem Fahrpersonal gerne höhere Löhne zahlen, wenn sie dazu in der wirtschaftlichen Lage wären, so der Verband.