Verkehrsverstöße: EU-Parlament stimmt für EU-weite Fahrverbote

07. Feb. 2024
Das Europäische Parlament (EP) schlägt bei schweren Verkehrsdelikten den EU-weiten Entzug des Führerscheins vor. Dazu zählen etwa Rasen oder Alkohol am Steuer.
Derzeit gelte laut EP eine andere Regelung. Einem Fahrer, der ein schweres Verkehrsdelikt in einem anderen EU-Staat als in jenem, der den Führerschein ausgestellt hat, begeht, kann auch nur dort der Führerschein entzogen werden. In den übrigen EU-Staaten darf er trotzdem Auto fahren.
Führerscheinentzug gilt für alle EU-Länder
Um sicherzustellen, dass die Aussetzung, die Einschränkung oder der Entzug des Führerscheins einer gebietsfremden Person in allen EU-Staaten angewendet wird, sehen die vorgeschlagenen neuen EU-Vorschriften vor, dass diese Entscheidung an den EU-Staat weitergeleitet wird, der den Führerschein ausgestellt hat.
EU-Staaten tauschen Informationen aus
Innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen müssen dem Vorschlag nach die EU-Staaten dann einander über Entscheidungen zum Entzug der Fahrerlaubnis informieren. Nach einer weiteren Frist von 15 Arbeitstagen soll entschieden werden, ob der Entzug der Fahrerlaubnis EU-weit gilt. Die betroffene Fahrerin oder der betroffene Fahrer sollte innerhalb von sieben Arbeitstagen über eine endgültige Entscheidung informiert werden.
Die EP-Abgeordneten schlagen demnach außerdem vor, das Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle, die einen Informationsaustausch über den Entzug der Fahrerlaubnis auslösen würden, aufgenommen wird. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h gehört ebenfalls zu den schweren Verkehrsverstößen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Der Vorschlag aus dem EP sieht zudem eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit für Wohngebiete vor. Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h auf diesen Straßen könnte damit auch zum Entzug oder zur Aussetzung des Führerscheins führen.