Diesel-Fahrverbote: Verwaltungsgericht Stuttgart setzt Frist

31. Juli 2018
Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat dem Land Baden-Württemberg eine Frist gesetzt. Bis zum 31. August 2018 müssen auch Fahrverbote für Euro-5-Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.
Dies würde in der Praxis bedeuten, dass Euro-5-Diesel voraussichtlich ab 1. September 2019 ebenfalls mit einem Fahrverbot belegt werden. Für Fahrzeuge der Euro-4-Norm und schlechter gilt dies bereits ab 1. Januar 2019. Laut VG Stuttgart ergibt sich die Verpflichtung für das Land Baden-Württemberg aus den Urteilen des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2017 und des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 28. Februar 2018.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), deren Vollstreckungsantrag das VG Stuttgart stattgab, erklärte, Euro-5-Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge seien „die schmutzigste Gruppe aller bislang in Deutschland zugelassenen Diesel-Fahrzeuge“. Für den Fall, dass die Landesregierung die Frist zum 31. August 2018 verstreichen lässt, drohte das VG Stuttgart ein Zwangsgeld von 10.000 Euro an.
CDU-Landtagsfraktion will Rechtsbeschwerde einlegen
Die grün-schwarze Koalition arbeitet noch an einer gemeinsamen Position zum Urteilsspruch des VG Stuttgart. Auf Anfrage der Fachzeitschrift trans aktuell erklärte die CDU-Landtagsfraktion, sie wolle Rechtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen. Die Grünen dagegen wollen zunächst die Urteilsbegründung abwarten, teilte eine Sprecherin mit. CDU-Generalsekretär Manuel Hagel formulierte währenddessen eine klare Erwartung an den Koalitionspartner, nämlich „ohne Wenn und Aber alle Rechtsmittel gegen die aktuelle Entscheidung auszuschöpfen“.