Warnblinker missachtet – Geldbuße droht
Schaltet auf der Autobahn ein Fahrer den Warnblinker ein und reduziert das Tempo, gilt für den nachfolgenden Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit. Fährt ein Fahrer auf ein solches Fahrzeug auf, muss er nicht nur den Schaden bezahlen, sondern auch noch eine Verwarnung hinnehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Celle (AZ: 2 Ss (OWi) 236/15) weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Im vorliegenden Fall fuhr ein Lkw-Fahrer auf der rechten Spur einer Autobahn. Der vor ihm fahrende Lkw reduzierte das Tempo auf 40 km/h und setzte den Warnblinker ein. Der Sattelschlepper hinter ihm blieb bei Tempo 80 und fuhr auf. Der Schaden am anderen Lkw belief sich auf 20.000 Euro.
Gegen die vom Amtsgericht verhängte Geldbuße von 165 Euro ging der auffahrende Lkw-Fahrer vor. Jedoch ohne Erfolg. Grund: Setzt ein vorausfahrender Fahrer den Warnblinker, handelt es sich um eine angekündigte Gefahrenstelle. Reagiert der nachfolgende Fahrer nicht, begeht er einen fahrlässigen Verkehrsverstoß. Da der Lkw-Fahrer bereits wegen einer Unterschreitung des Mindestabstands verurteilt wurde, erhöhte das Gericht das Regelbußgeld von 100 auf 165 Euro.