Warnwesten sind ab 1. Juli Pflicht

27. Juni 2014
Ab kommenden Dienstag muss auch jeder Pkw eine Warnweste an Bord haben. Wer ab 1. Juli keine Weste im Auto habe, so der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), müsse mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Wichtig sei auch, dass die Warnwesten das europäische Kontrollzeichen EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 tragen. Laut ZDK gehören Warnwesten nicht in den Kofferraum. Vielmehr sollten sie griffbereit im Fahrgastraum untergebracht sein, beispielsweise unter den Vordersitzen oder in den Türfächern. „Wir empfehlen, für jeden Mitfahrer eine Weste dabei zu haben, damit im Pannenfall alle Insassen gesichert sind“, sagt ein Sprecher des ZDK. „In der Dämmerung reflektieren sie das Autolicht bis zu 150 Meter weit.“ Ohne Warnweste seien Fußgänger nur bis etwa 80 Meter zu erkennen.
Auch im Ausland sind Warnwesten vielfach vorgeschrieben. Teils drohen ohne Weste deutlich höhere Strafen als in Deutschland. Frankreich und Belgien rufen hierfür laut ZDK zwischen 600 und 1.000 Euro auf.