Waschanlagenbetreiber haftet nicht für Sturz

30. Nov. 2015
Wer im Winter sein Auto in einer Waschanlage mit Selbstbedienung wäscht, sollte damit rechnen, dass sich Eis durch Spritzwasser bilden kann. Stürzt man, haftet nicht der Betreiber der Anlage. Auf ein entsprechendes Urteil der Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 0 U 171/1) weist die Deutsche Anwalthotline hin. Im vorliegenden Fall wusch eine Frau im Winter bei Minusgraden ihren Wagen an einer Waschanlage mit Selbstbedienung. Das verspritze Waschwasser gefror, die Frau rutschte auf Blitzeis aus, brach sich dabei den Lendenwirbel und das Handgelenk. Vom Betreiber der Waschanlage forderte sich Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Hamm entschied nicht in ihrem Sinn. Zwar müsse jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, dafür sorgen, dass niemand zu schaden kommt. Doch in diesem Fall - es handelt sich um Selbstbedienung – liege die Sache anders. Wer selbst sein Auto wäscht, muss mit Spritzwasser rechnen. Bei Minusgraden werde dies zu Eis und das sei allgemein bekannt, erklärt das Gericht. Zudem habe der Betreiber keine Streupflicht, da Streugut ohnehin durch das Wasser weggewaschen worden wäre. Die Frau habe somit keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.