Webportal: Bei der EU-Gesetzgebung mitreden

24. März 2017
Seit dem 1. März können Bürger und Interessenvertreter über ein Webportal bei der EU-Gesetzgebung mitreden. „Schwammige Formulierungen“, „unklare Anwendungshinweise“, „zielt an der Realität vorbei“: Nicht selten hören sich so die landläufigen Kommentar zu neuen EU-Gesetzen an. Die EU-Kommission will das ändern und hat ein Webportal für Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge zur EU-Gesetzgebung eingerichtet.
Seit dem 1. März können Bürger und Interessenvertreter über das neue Portal ihre Meinung in den Rechtsetzungsprozess der EU einbringen. Das gilt für die Vorbereitungsphase für neue Rechtsvorschriften, einschließlich für delegierte Rechtsakte und Durchführungsakte, wie auch für bereits bestehendes EU-Recht. Unter der Adresse http://ec.europa.eu/info/law/contribute-law-making_de gibt es etwa die Möglichkeit, Ideen für neue Rechtsvorschriften einzureichen. Oder man kann in öffentlichen Konsultationen Folgenabschätzungen abgeben sowie sich im Rahmen von „Fitness-Checks“ zu bestehenden Rechtsvorschiften äußern.