Aus für Weichmacher in Elektronik-Produkten
Vom 22. Juli 2019 an werden bestimmte Phthalat-Weichmacher in Elektronikprodukten verboten. Vier Stoffe dürfen gemäß der jüngsten Anpassung der RoHS-Richtlinie nicht mehr in den meisten Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, beispielsweise in der Isolierung von Stromkabeln. Hersteller und Importeure sollten sicherstellen, dass ihre Produkte frei von diesen Weichmachern sind, wenn sie teure Produktrückrufe vermeiden wollen, raten die Experten von DEKRA.
Die RoHS-Richtlinie (RL Nr. 2011/65/EU) enthält eine Reihe von Stoffverboten für Elektro- und Elektronikgeräte. Zu den bereits seit 2005 bestehenden Verboten für Schwermetalle und bromierte Flammschutzmittel kommen jetzt auch Verbote für die Weichmacher DEHP, BBP, DBP und DIBP. Diese Phthalate unterliegen bereits einer Reihe von spezifischen Verboten, beispielsweise Beschränkungen gemäß REACH Anhang XVII für Spielzeug und Babyartikel.
Elektro- und Elektronikgeräte, die die Grenzwerte von 0,1 Prozent (Gewichtsprozent) je homogenem Material überschreiten, sind ab dem 22. Juli 2019 nicht mehr marktfähig. Lediglich für medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum Jahr 2021.
Hersteller und Importeure sollten daher sicherstellen, dass ihre Produkte diese Stoffe nicht mehr enthalten. Andernfalls können kostenintensive Folgen wie Produktrückrufe eintreten. DEKRA empfiehlt, Maßnahmen wie Lieferantenmanagement und die Analytik von Stichproben im Labor effektiv zu kombinieren. Die Norm EN 50581 enthält eine Reihe von Maßgaben, wie das geschehen kann.