Weiterbildungsfrist für Berufskraftfahrer endet am 10. September 2014
Deutschlands Berufskraftfahrern und Transportunternehmern rennt die Zeit davon: Spätestens bis zum 10. September 2014 muss jeder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden absolviert haben. Dieser Nachweis wird über die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Wer diesen nicht erbringen kann, muss den Lkw stehen lassen. Ein Szenario, das in Anbetracht des ohnehin bestehenden Fahrermangels manchem Spediteur den Schweiß auf die Stirn treibt. Bei Verstößen gegen die Weiterbildungs- und Nachweispflicht drohen den Fahrern Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Unternehmer werden sogar mit bis zu 20.000 Euro zur Kasse gebeten.
Staatlich anerkannte Bildungsanbieter warnen deshalb vor Schulungsengpässen: „Der Endspurt für die Weiterbildung läuft. Für diejenigen, die sich erst jetzt damit auseinandersetzen, wird es richtig eng“, sagt Jörg Mannsperger, Vorstandsmitglied DEKRA SE und Leiter der Business Unit DEKRA Personnel, zu der auch die DEKRA Akademie gehört. „Wir spüren, dass die Nachfrage deutlich angezogen hat. Die Termine sind immer weiter im Voraus ausgebucht. Wer als Fahrer oder Unternehmer noch rechtzeitig handeln will, sollte nicht mehr warten.“
Auch bei den Fahrerlaubnisbehörden ist Stau zu befürchten, wenn gegen Ende der Frist hin zu viele Eintragungen gleichzeitig erfolgen müssen. Und selbst die Bundesdruckerei könnte Branchenbeobachtern zufolge bei der Herstellung der Kartenführerscheine ins Hintertreffen geraten.
Problematisch kann es für Branchen werden, die bislang noch gar nicht vermuten, dass sie zu den Betroffenen gehören. Beispiel Nah- und Lieferverkehr: Manche Fahrer und Transporteure im Nah- und Lieferverkehr sind sich nicht im Klaren darüber, dass das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) auch für sie gilt: Wer beispielsweise ein Fahrzeug mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit der alten Fahrerlaubnis Klasse 3 beruflich fährt, ist definitiv zu der Weiterbildung verpflichtet.
Ein böses Erwachen könnte es auch für Unternehmen geben, die eigentlich gar nicht zur klassischen Transportbranche gehören. So setzen viele der Produktions-, Handels- und größeren Handwerksbetriebe Fahrer für überwiegend gewerbliche Transporttätigkeiten ein. Letztere fallen dann nicht, wie häufig angenommen, unter die sogenannte Handwerkerregelung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes. Mit anderen Worten: Diese sind somit nicht von der Weiterbildungspflicht befreit.
Wer sich nicht sicher ist, ob im eigenen Unternehmen Weiterbildungsbedarf für das Fahrpersonal besteht, kann sich bei den Experten der DEKRA Akademie sachkundig beraten lassen. Als einer der führenden Bildungsanbieter im Bereich Transportlogistik bietet das Unternehmen alle benötigten Schulungen in siebenstündigen Einzelmodulen oder als Gesamtpaket von 35 Stunden an. Auf Wunsch werden auch spezielle Fünf-Tages-Seminare angeboten. Außerdem lassen sich auch individuelle In-House-Seminare buchen.
Staatlich anerkannte Bildungsanbieter warnen deshalb vor Schulungsengpässen: „Der Endspurt für die Weiterbildung läuft. Für diejenigen, die sich erst jetzt damit auseinandersetzen, wird es richtig eng“, sagt Jörg Mannsperger, Vorstandsmitglied DEKRA SE und Leiter der Business Unit DEKRA Personnel, zu der auch die DEKRA Akademie gehört. „Wir spüren, dass die Nachfrage deutlich angezogen hat. Die Termine sind immer weiter im Voraus ausgebucht. Wer als Fahrer oder Unternehmer noch rechtzeitig handeln will, sollte nicht mehr warten.“
Auch bei den Fahrerlaubnisbehörden ist Stau zu befürchten, wenn gegen Ende der Frist hin zu viele Eintragungen gleichzeitig erfolgen müssen. Und selbst die Bundesdruckerei könnte Branchenbeobachtern zufolge bei der Herstellung der Kartenführerscheine ins Hintertreffen geraten.
Problematisch kann es für Branchen werden, die bislang noch gar nicht vermuten, dass sie zu den Betroffenen gehören. Beispiel Nah- und Lieferverkehr: Manche Fahrer und Transporteure im Nah- und Lieferverkehr sind sich nicht im Klaren darüber, dass das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) auch für sie gilt: Wer beispielsweise ein Fahrzeug mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit der alten Fahrerlaubnis Klasse 3 beruflich fährt, ist definitiv zu der Weiterbildung verpflichtet.
Ein böses Erwachen könnte es auch für Unternehmen geben, die eigentlich gar nicht zur klassischen Transportbranche gehören. So setzen viele der Produktions-, Handels- und größeren Handwerksbetriebe Fahrer für überwiegend gewerbliche Transporttätigkeiten ein. Letztere fallen dann nicht, wie häufig angenommen, unter die sogenannte Handwerkerregelung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes. Mit anderen Worten: Diese sind somit nicht von der Weiterbildungspflicht befreit.
Wer sich nicht sicher ist, ob im eigenen Unternehmen Weiterbildungsbedarf für das Fahrpersonal besteht, kann sich bei den Experten der DEKRA Akademie sachkundig beraten lassen. Als einer der führenden Bildungsanbieter im Bereich Transportlogistik bietet das Unternehmen alle benötigten Schulungen in siebenstündigen Einzelmodulen oder als Gesamtpaket von 35 Stunden an. Auf Wunsch werden auch spezielle Fünf-Tages-Seminare angeboten. Außerdem lassen sich auch individuelle In-House-Seminare buchen.