Lkw-Fahrer: Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

21. Sept. 2017
Erhalten in- und ausländische Lkw-Fahrer den gesetzlichen Mindestlohn und zahlt ihr Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung? Diesen und anderen Fragen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bei einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle am 11. und 12. September nachgegangen. Im Fokus dabei hätten Fahrer von Lkw und Kleintransportern gestanden, heißt es in einer Mitteilung des Zolls. Rund 13.000 von ihnen wurden überprüft, dabei waren 2.600 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Ferner sahen die Beamten in rund 1.900 Fällen auch Geschäftsunterlagen ein.
Das Ergebnis der Kontrollen zu Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung führte zu 66 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Festgestellt wurden dabei hauptsächlich Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften sowie sozialversicherungsrechtliche Meldeschriften“, heißt es. In mehr als 2.000 Fällen seien weitere Aufklärungen über die jeweiligen Sachverhalte erforderlich. „Neben Hinweisen auf Mindestlohn-Unterschreitungen betreffen diese auch sozialversicherungsrechtliche Meldeschriften, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung.“
Der Zoll stellt klar, dass der Mindestlohn aktuell 8,84 Euro beträgt und dass er auch für ausländische Fahrer gilt, die von ihren Arbeitgebern im Ausland für grenzüberschreitende Fahrten nach Deutschland entsandt werden.