Zoll überprüft bundesweit Fahrer

26. Sept. 2019
Bundesweit waren 3.030 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Einsatz. Sie befragten am Mittwoch vergangener Woche 10.270 deutsche und ebenso ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen. Außer den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen haben die Behörden in 936 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Unterstützt haben die Aktion insgesamt weitere 302 Beschäftigte der Landesfinanzbehörden, der Ordnungsämter und der Polizei.
Ziel dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung der Speditions-, Transport - und Logistikbranche war nach Angaben der Generalzolldirektion, unangemessene Arbeitsbedingungen aufzudecken. Die Mitarbeiter der insgesamt 42 Hauptzollämter in Deutschland prüften vor allem, ob Fahrer und Beschäftigte nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) bezahlt wurden und ob die Betriebe alle sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllten. Auch einen möglichen, unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und ob die Unternehmen möglicherweise illegal Ausländer beschäftigten, überprüften die Beamten.
Ergebnisse der bundesweiten Aktion
  • 63 Strafverfahren wurden eingeleitet, meistens wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern.
  • 57 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, die hauptsächlich Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und das Nichtmitführen von Ausweispapieren betreffen.
  • In 1.345 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Sie betreffen meist Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen und die Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung.
Das Mindestlohngesetz (MiLoG)
Die im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer fallen unter die Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn beträgt aktuell 9,19 Euro. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die von ihren im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden.