Zum 1. Mai tritt die Reform des Punktesystems in Kraft

17. Apr. 2014
Im Rahmen der sogenannten Punktereform wird das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ab Mai durch das neue Fahreignungsregister (FAER) abgelöst. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das FAER bewertet Verstöße im Straßenverkehr künftig mit ein bis drei Punkten – die Kategorien sind schwerer Verstoß, besonders schwerer Verstoß und Straftat (siehe Kasten). Im Rahmen der neuen Verordnung wurden auch die Verkehrsverstöße neu bewertet.
Damit eine Ordnungswidrigkeit eingetragen wird, muss sie künftig eine gewisse Eintragungsgrenze erreichen (siehe unten), und es muss sich um einen Verstoß handeln, der in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgelistet ist.
Die gute Nachricht: Mit dem neuen FAER wird auch die Eintragungsgrenze angehoben. Der Punkteeintrag erfolgt künftig erst ab einem Bußgeld von 60 Euro (bisher 40 Euro). Die schlechte Nachricht: Es steigt jetzt auch die Verwarnungsgeldobergrenze von bisher 35 auf 55 Euro. Gleichzeitig wird das Verwarnungsverfahren auf eine Anzahl von geringfügigeren Ordnungswidrigkeiten ausgeweitet.
Auch werden die Regelsätze für einige Verkehrsordnungswidrigkeiten auf über 60 Euro angehoben, vor allem bei verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen, sodass ab dem 1. Mai auch bei ihnen eine Eintragung erfolgt. Dazu gehören etwa die Geschwindigkeitsüberschreitung von Gefahrgutfahrzeugen (bisher 40, jetzt 60 Euro), Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten (Anhebung von 50 auf 60 Euro), unzulässige Fahrzeughöhe über 4,2 Meter (von 40 auf 60 Euro). Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) werden gleichzeitig einige Verstöße, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, nicht mehr erfasst, auch wenn sie ein Bußgeld von 60 oder mehr Euro nach sich ziehen. Teilweise werden hier aber die Regelsätze erhöht, etwa beim Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage (50 auf 100 Euro) oder beim Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot (75 auf 120 Euro).